rechnungswandler.de

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Zuletzt aktualisiert: 19. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung des Online-Dienstes rechnungswandler.de (nachfolgend „der Dienst“), betrieben von Stefan Lausch (Einzelunternehmer), Elxlebener Weg 20B, 99310 Arnstadt, Deutschland, Telefon: 015901351744 (international +49 159 01351744), E-Mail: info@rechnungswandler.de (nachfolgend „wir“).

(2) Die AGB regeln sowohl die unentgeltliche Nutzung der Basis-Funktionen (§ 3) als auch die entgeltliche Pro-Version (§§ 4 bis 8). Das Angebot richtet sich an Verbraucher und Unternehmer. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil. Bei Käufen über Paddle (§ 6 Abs. 2) sind diese AGB zugleich die Bedingungen des Anbieters für die Nutzung des Produkts („Supplier Agreement“) im Sinne der Kaufbedingungen von Paddle.

§ 2 Leistungsbeschreibung: Verarbeitung im Browser, keine Speicherung

(1) Der Dienst wandelt Rechnungsdaten in die E-Rechnungs-Formate XRechnung und ZUGFeRD um. Außerdem lassen sich mit dem XRechnung-Viewer empfangene E-Rechnungen öffnen, lesen und prüfen (Absatz 3). Die Verarbeitung der Rechnungsdaten findet ausschließlich im Browser auf dem Gerät des Nutzers statt; Rechnungsinhalte werden nicht an unsere Server übertragen, nicht gespeichert und nicht protokolliert. Einzige Ausnahme ist die KI-Erkennung der Pro-Version (§ 4 Abs. 1a): Nur wenn der Nutzer sie selbst startet, wird der im Browser aus der Rechnung gelesene Text – nicht die Datei – zur Auswertung über unseren Server an Amazon Web Services übermittelt; von uns gespeichert oder protokolliert wird er auch dabei nicht. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

(2) Der Dienst prüft erzeugte Dateien technisch gegen die einschlägigen Regeln (u. a. EN 16931); für die Prüfung empfangener Rechnungen im XRechnung-Viewer gilt Absatz 3. Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Erzeugung einer E-Rechnung eingegebenen bzw. hochgeladenen Rechnungsdaten sowie für die Prüfung der erzeugten Dateien vor deren Verwendung ist der Nutzer selbst verantwortlich. Erkennt der Dienst beim Auslesen hochgeladener Dateien rechnerische Unstimmigkeiten, weist er im Formular darauf hin; die Erzeugung erfolgt in diesem Fall erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Nutzer.

(3) Der XRechnung-Viewer liest E-Rechnungen nach EN 16931 im XML-Format (Syntaxen UBL und UN/CEFACT CII), die der Nutzer erhalten hat, auch die in eine ZUGFeRD- oder Factur-X-PDF eingebettete XML-Datei, und zeigt ihren Inhalt so an, wie er in der Datei steht; Abweichungen beim Nachrechnen meldet er als Befund, er korrigiert sie nicht. Den sichtbaren Teil einer PDF liest der Viewer nicht. Die Prüfung im Viewer ist eine eigene Umsetzung ausgewählter Regeln der EN 16931 und des Standards XRechnung. Sie umfasst den Aufbau der Datei, die Pflichtfelder der Norm EN 16931, die deutschen Zusatzregeln des Standards XRechnung, die Umsatzsteuer-Kategorien und -Kennungen, das Nachrechnen der Summen und Steuerbeträge, Formate und Plausibilität (etwa Datums-, Zahlen- und IBAN-Formate) sowie die eingebetteten Anhänge. Sie ist keine vollständige Validierung, insbesondere keine Prüfung mit dem Validator der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), und keine Bestätigung, dass die Rechnung gültig oder steuerlich ordnungsgemäß ist; das Ergebnis „Keine Mängel“ bezieht sich nur auf die geprüften Punkte. In der kostenlosen Ansicht und in der Pro-Version läuft dieselbe Prüfung; die kostenlose Ansicht zeigt ihr Ergebnis als Ampel mit der Anzahl der Mängel und Hinweise, die Pro-Version zeigt zusätzlich jeden Befund einzeln erläutert sowie die Lesefassung und den Prüfbericht als PDF. Die Lesefassung als PDF dient dem Lesen und ersetzt die elektronische Rechnung nicht. Maßgeblich bleibt die empfangene Datei; sie bewahrt der Nutzer selbst auf, soweit ihn eine Aufbewahrungspflicht trifft (etwa nach § 14b UStG), denn der Viewer speichert nichts. Eingebettete Anhänge führt der Viewer in einer Liste auf; Anhänge der Dateitypen PDF, PNG, JPG, CSV, XLSX und ODS kann der Nutzer mit der Pro-Version speichern. Anhänge werden dabei weder geöffnet noch auf Schadsoftware geprüft. Zur Verantwortung für den Inhalt empfangener Rechnungen und ihrer Anhänge siehe § 10 Abs. 5.

§ 3 Kostenlose Basis-Nutzung

(1) Die Basis-Funktionen des Dienstes (u. a. manuelle Eingabe, Datei-Upload, Umwandlung mit Limit – bis einschließlich 31. Oktober 2026 fünf Umwandlungen pro Kalendertag, ab 1. November 2026 derzeit zehn E-Rechnungen pro Kalendermonat, wobei verschiedene Rechnungsnummern gezählt werden und das erneute Umwandeln einer bereits gezählten Rechnungsnummer im selben Monat nicht erneut zählt –, Kurz-Validierung sowie im XRechnung-Viewer die vollständige Ansicht empfangener E-Rechnungen einschließlich der Liste eingebetteter Anhänge und des Prüfergebnisses als Ampel mit der Anzahl der Mängel und Hinweise nach § 2 Abs. 3) sind kostenlos und ohne Konto nutzbar. Das Ansehen und Prüfen von E-Rechnungen wird nicht auf das Limit angerechnet. Durch die kostenlose Nutzung entstehen keine Zahlungspflichten.

(2) Auf die kostenlose Nutzung besteht kein Anspruch. Wir können Umfang, Limits und Verfügbarkeit der kostenlosen Funktionen jederzeit ändern oder einstellen.

§ 4 Pro-Version: Funktionsumfang, Konto und persönlicher Zugang

(1) Die Pro-Version umfasst insbesondere: unbegrenzte Umwandlungen, Mapping-Editor mit Vorlagen, Nachbearbeitung erzeugter Dateien, gespeicherte Absender-Profile, die automatische Rechnungsnummer mit einem eigenen Nummernkreis je Absender-Profil (Absatz 1b), Stapelverarbeitung, einen ausführlichen Validierungs-Report, im XRechnung-Viewer die vollständige Ansicht empfangener E-Rechnungen (derzeit auch kostenlos nutzbar, § 3 Abs. 1) mit Lesefassung und Prüfbericht als PDF, der einzelnen Erläuterung jedes Prüfbefunds, dem Speichern eingebetteter Anhänge sowie der Prüfung mehrerer Dateien in einem Durchgang mit Übersicht als CSV-Datei und den Prüfberichten als ZIP-Archiv (§ 2 Abs. 3), aus dieser Prüfung mehrerer Dateien einen Buchungsstapel im DATEV-Format mit den unveränderten Originaldateien als ZIP-Archiv (Absatz 1c) und die KI-Erkennung nach Absatz 1a. Auch mit der Pro-Version werden Rechnungsinhalte nicht gespeichert (§ 2 Abs. 1).

(1a) Die KI-Erkennung ist eine freiwillige Zusatzfunktion der Pro-Version. Sie liest den Text einer hochgeladenen Rechnung, den der Browser bereits ausgelesen hat, mit einem KI-Modell (derzeit Claude Sonnet des Herstellers Anthropic, betrieben von Amazon Web Services in Rechenzentren in der EU) noch einmal und schlägt Angaben für Formularfelder vor, die noch leer sind. Für die KI-Erkennung gilt:

  • Sie startet nur, wenn der Nutzer sie im Einzelfall selbst auslöst und den Hinweis vor der Übermittlung bestätigt. Übermittelt wird dann nur der gelesene Text, nicht die Datei (§ 2 Abs. 1).
  • Die Vorschläge können unvollständig oder falsch sein. Sie füllen nur leere Felder, sind als „KI-Vorschlag – bitte prüfen“ gekennzeichnet und sind vom Nutzer vor der Erzeugung der E-Rechnung zu prüfen (§ 2 Abs. 2).
  • Die Nutzung ist je Konto auf eine bestimmte Zahl von Aufrufen pro Kalendertag begrenzt, derzeit 30. Aufrufe, die wegen einer Störung auf unserer Seite oder beim Dienst gar nicht ausgeführt wurden – etwa weil keine Verbindung zustande kam oder der Dienst die Anfrage wegen Überlastung abgelehnt hat –, werden darauf nicht angerechnet. Ein Aufruf, der den Dienst bereits erreicht hat, zählt dagegen auch dann, wenn wegen einer Zeitüberschreitung oder einer unvollständigen Antwort kein Vorschlag zurückkommt; darauf weist die Meldung im Formular hin. Zusätzlich gilt eine gemeinsame tägliche Obergrenze für alle Nutzer zusammen, bemessen nach der Zahl der Aufrufe und nach den Kosten; ist sie erreicht, steht die KI-Erkennung am folgenden Kalendertag wieder zur Verfügung.
  • Sie ist nicht für Rechnungen bestimmt, die Gesundheitsdaten oder andere besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) enthalten oder einer beruflichen Schweigepflicht unterliegen (etwa nach § 203 StGB); für solche Rechnungen setzt der Nutzer sie nicht ein.
  • Setzt ein Unternehmer (§ 14 BGB) die KI-Erkennung für Rechnungen ein, die personenbezogene Daten enthalten, verarbeiten wir diese Daten dabei in seinem Auftrag. Dafür gilt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung, der als Anlage Bestandteil dieser AGB ist.

(1b) Für jedes gespeicherte Absender-Profil kann der Nutzer eine automatische Rechnungsnummer einrichten. Er legt dafür ein Muster aus festen Zeichen, der laufenden Nummer und wahlweise Jahr und Monat fest und bestimmt die nächste laufende Nummer sowie, ob die Nummern zum Jahreswechsel wieder bei 1 beginnen. Für die automatische Rechnungsnummer gilt:

  • Sie gilt für Rechnungen, die der Nutzer im Formular erfasst, nicht für hochgeladene Rechnungen und nicht für die Stapelverarbeitung. Das Formular zeigt die nächste Nummer als Vorschlag. Vergeben wird sie erst, wenn der Nutzer die XRechnung- oder ZUGFeRD-Datei erzeugt oder den ausführlichen Prüfbericht herunterlädt; Jahr und Monat richten sich dabei nach dem Zeitpunkt der Vergabe in deutscher Zeit, nicht nach dem Rechnungsdatum.
  • Wir sorgen dafür, dass der Zähler eines Nummernkreises keine laufende Nummer doppelt vergibt, auch wenn der Nutzer in mehreren Fenstern zugleich arbeitet. Setzt der Nutzer die nächste Nummer selbst auf eine bereits vergebene zurück oder trägt er eine Nummer von Hand ein, können Nummern doppelt vorkommen; vor einem solchen Zurücksetzen weist der Dienst darauf hin.
  • Eine vergebene Nummer bleibt verbraucht, auch wenn daraus keine Rechnung wird, etwa weil die Verbindung abbricht oder der Nutzer die erzeugte Datei nicht verwendet. In der Nummernfolge können deshalb Lücken entstehen.
  • Gespeichert wird nur der Zählerstand, keine Liste der vergebenen Nummern und keine Rechnung. Der Dienst ist kein Archiv: Die Rechnungen und, soweit erforderlich, die Nachweise zu seiner Nummernfolge bewahrt der Nutzer selbst auf (etwa nach § 14b UStG). Für die Wahl des Musters und die Rechnungsnummer als Angabe der Rechnung gilt § 2 Abs. 2.
  • Um Missbrauch zu verhindern, ist die Zahl der Vergaben je Konto begrenzt, derzeit auf 100 innerhalb von zehn Minuten.

(1c) Aus den im XRechnung-Viewer in einem Durchgang geprüften E-Rechnungen erzeugt die Pro-Version im Browser des Nutzers einen Buchungsstapel im DATEV-Format (EXTF) zum Import in eine Buchhaltungssoftware, die dieses Format verarbeitet. Er ist ein automatisch erzeugter Kontierungsvorschlag: Je Rechnung und Steuersatz enthält er eine Buchung über den Bruttobetrag auf die Konten, die der Nutzer in den Einstellungen festlegt (vorbelegt mit gängigen Standardkonten der Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04). Ob eine Rechnung eine Ausgangs- oder Eingangsrechnung ist, leitet der Dienst aus den eigenen Angaben des Nutzers ab; der Nutzer kann es je Rechnung ändern. Rechnungen, die sich so nicht zuordnen lassen – etwa bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG), innergemeinschaftlichen Lieferungen, Ausfuhren, Vorauszahlungs-, Abschlags- und Schlussrechnungen, anderen Währungen als Euro oder einem Steuersatz ohne hinterlegtes Konto –, nimmt der Dienst nicht in den Buchungsstapel auf, sondern listet sie auf. Die Buchungen werden ohne Festschreibung übergeben. Der Buchungsstapel ist keine Steuer- oder Buchführungsberatung; ob Kontierung, Steuersätze und steuerliche Behandlung im Einzelfall zutreffen, prüft der Nutzer oder sein Steuerberater vor dem Import (§ 2 Abs. 2, § 10 Abs. 5). „DATEV“ bezeichnet hier nur das Dateiformat: Der Dienst ist kein Produkt der DATEV eG und von ihr weder geprüft noch zertifiziert; DATEV ist eine Marke der DATEV eG.

(2) Die Nutzung der Pro-Version setzt ein Konto voraus. Die Anmeldung erfolgt passwortlos über einen per E-Mail zugesandten Anmelde-Link („Magic-Link“). Die Pro-Freischaltung ist an die beim Kauf angegebene E-Mail-Adresse gebunden.

(3) Ein Pro-Zugang ist ein persönlicher Zugang für eine einzelne natürliche Person (nachfolgend „nutzende Person“) und nicht übertragbar. Kauft ein Unternehmen den Zugang, ist das Unternehmen unser Vertragspartner und damit Nutzer im Sinne dieser AGB; nutzen darf den Zugang nur die eine nutzende Person, für die er bestimmt ist und der die Konto-E-Mail-Adresse zugeordnet ist. Kauft eine Einzelperson für sich selbst, ist sie Nutzer und nutzende Person zugleich. Anmelde-Links dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden, und anderen Personen darf kein Zugang zum Konto verschafft werden. Das gilt auch dann, wenn die Konto-E-Mail-Adresse ein Postfach ist, das mehrere Personen lesen (z. B. eine allgemeine Firmenadresse). Sollen mehrere Personen die Pro-Version nutzen, braucht jede von ihnen einen eigenen Pro-Zugang.

(4) Wechselt die nutzende Person dauerhaft – etwa weil eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter ausscheidet oder die Aufgabe abgibt –, stellen wir den Zugang auf Anfrage per E-Mail an info@rechnungswandler.de für die restliche Laufzeit unentgeltlich auf die E-Mail-Adresse der neuen nutzenden Person um. Die Umstellung dient dem dauerhaften Wechsel; ein abwechselndes Weiterreichen des Zugangs zwischen mehreren Personen ist damit nicht verbunden.

(5) Mit einem Pro-Zugang können gleichzeitig höchstens zwei Anmeldungen bestehen, zum Beispiel am Computer im Büro und am Smartphone. Als eine Anmeldung zählt jeder Browser und jedes private Browserfenster („Inkognito-Modus“), in dem das Konto angemeldet wird; zwei verschiedene Browser auf demselben Gerät zählen deshalb als zwei Anmeldungen. Eine Anmeldung besteht fort, bis sie in dem betreffenden Browser abgemeldet, auf der Konto-Seite beendet (einzeln oder alle zugleich mit „Überall abmelden“), nach dem folgenden Satz abgelöst wird oder 30 Tage nach der Anmeldung abläuft; das gilt auch, wenn ein privates Fenster vorher geschlossen wurde. „Abmelden“ beendet nur die Anmeldung in dem Browser, in dem es gewählt wird. Alle Anmeldungen eines Kontos enden außerdem, wenn der Pro-Zugang wegen einer Erstattung entzogen wird, wenn ein durch einen Kauf entstandenes Konto zum ersten Mal über einen Anmelde-Link angemeldet wird, und wenn wir sie wegen Anhaltspunkten für einen unbefugten Zugriff auf das Konto beenden. Wird das Konto angemeldet, während bereits zwei Anmeldungen bestehen, wird die am längsten bestehende Anmeldung automatisch beendet. Beginnt für das Konto ein Pro-Zugang (Kauf eines Abonnements oder Pro-Passes), während mehr als zwei Anmeldungen bestehen, bleiben die zwei neuesten bestehen; die übrigen werden automatisch beendet. Eine erneute Anmeldung über einen neuen Anmelde-Link ist jederzeit möglich; es gilt dann wieder dieselbe Grenze. Auf der Konto-Seite sind die bestehenden Anmeldungen mit ihrem Anmeldezeitpunkt aufgeführt.

(6) Haben wir konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Pro-Zugang entgegen Absatz 3 von mehreren Personen genutzt wird, teilen wir dem Nutzer dies in Textform unter Angabe des Anlasses mit, geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und fordern ihn auf, eine Mitnutzung zu beenden. Wird die Mitnutzung trotz dieser Aufforderung fortgesetzt, können wir ein Abonnement aus wichtigem Grund kündigen (§ 314 BGB). Im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit nach dem Vertragsende erstatten wir in diesem Fall anteilig.

(7) Die Absätze 3 bis 6 gelten für Verträge, die ab dem 23. September 2026 geschlossen werden. Für Verträge, die vorher geschlossen wurden, bleibt es bei den bisherigen Bedingungen. Das gilt auch, wenn sich ein solches Abonnement nach diesem Tag automatisch verlängert – die Verlängerung ist kein neuer Vertragsschluss –, und für einen vor diesem Tag gekauften Pro-Pass.

§ 5 Kaufwege und Preise

(1) Die Pro-Version kann auf drei Wegen erworben werden:

  • Pro – Monatlich: 6,99 € pro Monat (Abonnement, jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündbar, § 7 Abs. 1);
  • Pro – Jährlich: 59 € pro Jahr, das entspricht 4,92 € pro Monat (Abonnement, kündbar zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres, gerechnet ab dem Kaufdatum; für Verbraucher nach dem ersten Vertragsjahr außerdem jederzeit mit einer Frist von einem Monat, § 7 Abs. 2);
  • Pro-Pass – 24 Stunden: 2,99 € einmalig (kein Abonnement; die Freischaltung endet automatisch 24 Stunden nach dem Kauf, § 7 Abs. 6).

(2) Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der im Bezahlvorgang angezeigte Endpreis. Alle drei Kaufwege schalten denselben Pro-Funktionsumfang frei.

(3) Bezahlt wird im Bezahlvorgang des jeweiligen Zahlungsanbieters (§ 6) mit den dort angebotenen Zahlungsarten; bei Käufen über Paddle sind das Kredit- und Debitkarte, PayPal, Apple Pay und Google Pay. Der Preis des Pro-Passes wird mit dem Kauf fällig, der Preis eines Abonnements jeweils zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums im Voraus.

§ 6 Vertragsschluss und Zahlungsabwicklung über Paddle oder Stripe (Merchant of Record)

(1) Die Pro-Version wird über einen von zwei Zahlungsanbietern verkauft, die jeweils als sogenannter Merchant of Record auftreten, also als Verkäufer und Abrechnungsstelle des Kaufs: über Paddle (Absätze 2 und 3) oder über Stripe (Absatz 4). Welcher Anbieter einen Kauf abwickelt, sieht der Nutzer im Bezahlvorgang, bevor er bezahlt, und in der Kaufbestätigung: Das Bestellfenster von Paddle öffnet sich direkt auf dieser Website; Stripe führt auf eine eigene Bezahlseite mit der Kennzeichnung „Verkauft über Link“ bzw. „Sold through Link“.

(2) Käufe über Paddle. Für Bestellungen, die im Bestellfenster von Paddle abgeschlossen werden, gilt: Unser Bestellprozess wird von unserem Online-Wiederverkäufer Paddle.com durchgeführt. Paddle.com ist der Merchant of Record für alle diese Bestellungen. Paddle übernimmt alle Kundenservice-Anfragen zur Bestellung und Zahlung und wickelt Rückgaben und Erstattungen ab. Vertragspartnerin des Kaufs ist für Käufer außerhalb der USA und Kanadas die Paddle.com Market Limited, 30 Old Bailey, London EC4M 7AU, Vereinigtes Königreich (eingetragen in England und Wales unter der Nummer 8172165). Für den Kauf gelten die Kaufbedingungen von Paddle einschließlich der Erstattungsrichtlinie von Paddle (abrufbar unter paddle.com/legal/checkout-buyer-terms und paddle.com/legal/refund-policy).

(3) Paddle nimmt bei diesen Käufen die Zahlung entgegen, berechnet die Umsatzsteuer und führt sie ab, stellt Rechnung bzw. Beleg aus und wickelt Erstattungen und Rückbuchungen ab. Zahlungsdaten (z. B. Kartendaten oder die Anmeldung bei PayPal) werden ausschließlich bei Paddle bzw. beim gewählten Zahlungsdienst eingegeben und erreichen uns nicht.

(4) Käufe über Stripe. Für Bestellungen, die auf der Bezahlseite von Stripe abgeschlossen werden, gilt: Der Kauf wird über den Zahlungsdienstleister Stripe im Rahmen von „Stripe Managed Payments“ abgewickelt. Stripe tritt dabei als Merchant of Record auf; die Abwicklung erfolgt unter Stripes Kaufabwicklungs-Marke „Link“. Nach den Kaufbedingungen von Stripe kommt die Bestellung mit der Stripe-Tochtergesellschaft Sold through Link, LLC („Link SMP“) zustande; Vertragspartnerin für die allgemeinen Link-Verbraucherdienste ist gegenüber Nutzern mit Wohnsitz in Deutschland die Stripe Technology Company, Limited (Irland). Maßgeblich sind insoweit die Verbraucherbedingungen von Link/Stripe einschließlich der Bedingungen für „Über Link verkauft“ und der Kaufbedingungen (abrufbar unter link.com/de/terms). Stripe nimmt bei diesen Käufen die Zahlung entgegen, berechnet die Umsatzsteuer und führt sie ab, stellt die Kaufbelege (Rechnung/Quittung) aus und wickelt Erstattungen und Rückbuchungen ab. Zahlungsdaten (z. B. Kartendaten) werden ausschließlich bei Stripe eingegeben und erreichen uns nicht. Ein über Stripe abgeschlossenes Abonnement verlängert sich weiterhin über Stripe; wir stellen es nicht von uns aus auf Paddle um.

(5) Die Leistung selbst – also die Bereitstellung der Pro-Funktionen nach § 4 – erbringen in beiden Fällen wir. Nach den Kaufbedingungen von Paddle wird das Produkt dem Käufer vom Anbieter nach dessen eigenen Bedingungen bereitgestellt; nach den Bedingungen von Stripe bleibt der Geschäftskunde, also wir, für das über Link SMP erworbene Produkt verantwortlich, einschließlich Produktqualität, Richtigkeit der Angaben, Werbung, Rücksendungen und Einhaltung der geltenden Gesetze. Der Nutzer kann deshalb alle Rechte, die aus der Leistungserbringung folgen – insbesondere die Mängelrechte nach §§ 327 ff. BGB und die Kündigung (§ 7) – unmittelbar uns gegenüber geltend machen; den Widerruf kann er in beiden Fällen auch uns gegenüber erklären, Näheres regelt § 8. Die Zwischenschaltung von Paddle bzw. Stripe hat vor allem steuerliche und abrechnungstechnische Gründe; sie verkürzt die Rechte des Nutzers nicht.

(6) Diese AGB werden dadurch in den Vertrag einbezogen, dass auf der Seite „Pro“ unmittelbar beim Kauf ausdrücklich auf sie hingewiesen und auf sie verlinkt wird; sie sind außerdem über die Fußzeile jederzeit abrufbar, speicherbar und ausdruckbar. Für die Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsanbieters (Paddle bzw. Link/Stripe). Weichen diese von den vorliegenden AGB ab, gelten für das Verhältnis zwischen dem Nutzer und uns die vorliegenden AGB. Zwingende Vorschriften des deutschen und des EU-Verbraucherrechts bleiben in jedem Fall unberührt; auch Paddle und Stripe stellen in ihren Bedingungen klar, dass durch sie keine Rechte oder Rechtsbehelfe ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollen, die dem Verbraucher nach zwingendem Recht zustehen.

§ 7 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung; Pro-Pass

(1) Das Monatsabonnement hat eine Laufzeit von einem Monat und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn es nicht gekündigt wird. Es kann jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden.

(2) Das Jahresabonnement hat zunächst eine Laufzeit von einem Vertragsjahr. Vertragsjahre werden ab dem Kaufdatum gerechnet. Das Jahresabonnement kann jederzeit mit Wirkung zum Ende des ersten Vertragsjahres gekündigt werden. Wird es bis dahin nicht gekündigt, gilt:

  • (a) Ist der Nutzer Verbraucher (§ 13 BGB), läuft das Jahresabonnement nach dem ersten Vertragsjahr auf unbestimmte Zeit weiter. Der Nutzer kann es dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen; die Kündigung wird mit Ablauf eines Monats nach ihrem Zugang wirksam, auf Wunsch des Nutzers auch zu einem späteren Zeitpunkt. Die Kündigung zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres bleibt daneben möglich. Das Entgelt wird weiterhin jeweils zu Beginn eines Vertragsjahres für dieses Vertragsjahr im Voraus berechnet. Diese jährliche Abrechnung betrifft nur die Zahlungsweise; sie verlängert den Vertrag nicht um ein Jahr und schränkt das Kündigungsrecht nicht ein. Für die Zeit nach dem Vertragsende gilt Absatz 2a.
  • (b) Ist der Nutzer Unternehmer (§ 14 BGB), verlängert sich das Jahresabonnement automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr. Es kann jederzeit mit Wirkung zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt werden.

(2a) Endet ein Jahresabonnement eines Verbrauchers nach Absatz 2 Buchst. a vor dem Ende eines bereits bezahlten Vertragsjahres, erstatten wir den Teil des für dieses Vertragsjahr gezahlten Entgelts, der auf die Zeit nach dem Vertragsende entfällt, und zwar tagesgenau: das gezahlte Entgelt geteilt durch die Zahl der Tage des Vertragsjahres, multipliziert mit der Zahl der Tage nach dem Vertragsende bis zum Ende des Vertragsjahres; auf volle Cent wird zugunsten des Nutzers aufgerundet. Die Erstattung veranlassen wir von uns aus, ohne dass es eines Antrags bedarf, unverzüglich und spätestens vierzehn Tage nach dem Vertragsende. Ausgezahlt wird sie vom Zahlungsanbieter, über den das Abonnement abgeschlossen wurde (§ 6), grundsätzlich auf das beim Kauf verwendete Zahlungsmittel. Entgelte entstehen dem Nutzer dafür nicht. Endet der Pro-Zugang auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers schon vor Ablauf der Kündigungsfrist (Absatz 5 Satz 3), richtet sich die Erstattung nach dem Ende der Kündigungsfrist.

(2b) Verbrauchern, die ein Jahresabonnement vor dem 17. Oktober 2026 geschlossen haben, räumen wir das Kündigungsrecht nach Absatz 2 Buchst. a Satz 2 und die Erstattung nach Absatz 2a ebenfalls ein, sobald ihr erstes Vertragsjahr abgelaufen ist. Weitergehende Rechte dieser Verbraucher bleiben unberührt.

(3) Die Kündigung ist an keine Form gebunden. Für die Kündigung zum Ende des Abrechnungsmonats bzw. des Vertragsjahres gilt keine Kündigungsfrist; eine Frist von einem Monat gilt nur für die Kündigung nach Absatz 2 Buchst. a Satz 2. Sie kann erklärt werden

  • über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“, die in der Fußzeile jeder Seite dieser Website steht. Sie führt unmittelbar zur Kündigungsseite, auf der die Kündigung mit der Schaltfläche „jetzt kündigen“ abgegeben wird (§ 312k BGB). Den Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Zugangs bestätigen wir sofort per E-Mail,
  • über das Kundenportal des Zahlungsanbieters, über den das Abonnement abgeschlossen wurde – erreichbar nach der Anmeldung über die Schaltfläche „Abo verwalten / kündigen“ auf der Konto-Seite; bei Käufen über Paddle außerdem über den Link zur Verwaltung des Abonnements in der Kaufbestätigung von Paddle und unter paddle.net, bei Käufen über Stripe über den Link in jeder Kauf- und Abrechnungs-E-Mail – oder
  • formlos per E-Mail an info@rechnungswandler.de, etwa mit dem Satz „Ich kündige mein Pro-Abonnement“.

(4) Eine uns gegenüber erklärte Kündigung ist wirksam. Wir nehmen sie mit Wirkung für den Pro-Zugang entgegen, bestätigen sie in Textform und veranlassen die Beendigung des Abonnements beim Zahlungsanbieter; der Nutzer muss sich dafür nicht selbst an Paddle bzw. Stripe/Link wenden. Bei Abonnements über Paddle leiten wir die Kündigung als Bote des Nutzers unverzüglich an Paddle weiter. Das Abonnement endet zu dem Zeitpunkt, zu dem es bei einer Kündigung unmittelbar gegenüber dem Zahlungsanbieter geendet hätte; wird es trotz rechtzeitiger Kündigung uns gegenüber noch einmal verlängert, veranlassen wir die volle Erstattung dieser Verlängerung. Entgelte oder Gebühren für die Kündigung erheben wir nicht.

(5) Nach der Kündigung bleiben die Pro-Funktionen bis zum Vertragsende nutzbar. Bereits gezahlte Entgelte für die Zeit danach werden nicht anteilig erstattet, außer in den Fällen des Absatzes 2a, des Absatzes 4 und des § 4 Abs. 6. Wünscht der Nutzer ausdrücklich eine frühere Beendigung, setzen wir auch das um. Gesetzliche Rechte – insbesondere das Widerrufsrecht (§ 8) und das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund – bleiben unberührt.

(6) Der Pro-Pass ist kein Abonnement. Die Freischaltung endet automatisch 24 Stunden nach dem Kauf; eine Kündigung ist weder erforderlich noch vorgesehen, es erfolgt keine weitere Abbuchung. Er steht deshalb auf der Kündigungsseite nach Absatz 3 nicht zur Auswahl. Das Widerrufsrecht nach § 8 bleibt davon unberührt und gilt auch für den Pro-Pass.

§ 8 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht bei den entgeltlichen Kaufwegen nach § 5 ein gesetzliches Widerrufsrecht von vierzehn Tagen zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular regelt die Widerrufsbelehrung. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu; eine freiwillige Erstattung gewähren wir ihnen nicht. Die Erstattungen nach § 4 Abs. 6 und § 7 Abs. 4 gelten auch für Unternehmer (siehe Erstattungsrichtlinie).

(2) Gegenüber Verbrauchern berufen wir uns nicht darauf, dass das Widerrufsrecht wegen der sofortigen Bereitstellung der Pro-Funktionen vorzeitig erloschen sein könnte. Für alle drei Kaufwege gelten damit die vollen vierzehn Tage. Der Widerruf kann uns gegenüber erklärt werden; Näheres regelt die Widerrufsbelehrung. Bei Käufen über Paddle ist Paddle Vertragspartner des Kaufs (§ 6 Abs. 2); es gelten die Widerrufsbelehrung und die Erstattungsrichtlinie von Paddle. Wir sagen Verbrauchern dazu zusätzlich zu: Wird der Widerruf binnen vierzehn Tagen an Paddle oder an uns abgesendet, erhält der Verbraucher den vollen gezahlten Betrag zurück, ohne Wertersatz und auch dann, wenn er Pro bereits genutzt oder einem sofortigen Beginn zugestimmt hat. Einen uns gegenüber erklärten Widerruf leiten wir unverzüglich an Paddle weiter und veranlassen die Erstattung.

(3) Für die Erklärung des Widerrufs stellen wir für Käufe über Paddle und über Stripe gleichermaßen eine Widerrufsfunktion nach § 356a BGB bereit. Sie ist über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ in der Fußzeile jeder Seite dieser Website sowie über den Link in unserer Kaufbestätigungs-E-Mail erreichbar und führt zur Seite Vertrag widerrufen, auf der der Widerruf mit der Schaltfläche „Widerruf bestätigen“ abgegeben wird. Den Inhalt der Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit ihres Eingangs bestätigen wir dem Nutzer unverzüglich per E-Mail. Der Widerruf bleibt daneben formlos möglich, etwa per E-Mail oder mit dem Muster-Widerrufsformular; die Widerrufsfunktion ist ein zusätzlicher, nicht der einzige Weg.

(4) Bei Käufen über Paddle kann der Verbraucher den Widerruf außerdem über die Widerrufsschaltfläche im Kundenportal von Paddle erklären (erreichbar über den Link in der Kaufbestätigung von Paddle oder unter paddle.net). Alle Wege stehen gleichwertig nebeneinander.

§ 9 Verfügbarkeit und Änderungen des Dienstes

(1) Wir bemühen uns um eine durchgehende Verfügbarkeit des Dienstes; kurzzeitige Unterbrechungen (z. B. für Wartung oder Updates) sind möglich. Für die Pro-Version bleiben die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB), einschließlich der Pflicht zur Bereitstellung von Aktualisierungen (§ 327f BGB), unberührt.

(2) Änderungen der Pro-Version, die über das zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderliche Maß hinausgehen, nehmen wir nur unter den Voraussetzungen des § 327r BGB vor. Als triftige Gründe im Sinne des § 327r Abs. 1 Nr. 1 BGB vereinbaren wir abschließend:

  • Anpassung an geänderte rechtliche Vorgaben oder an geänderte Format- und Prüfregeln (z. B. neue Fassungen von EN 16931, XRechnung, ZUGFeRD oder der KoSiT-Prüfregeln);
  • Beseitigung von Sicherheitslücken oder Anpassung an geänderte technische Rahmenbedingungen der eingesetzten Dienste und Browser;
  • Weiterentwicklung des Dienstes um neue oder verbesserte Funktionen, soweit der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht eingeschränkt wird.

(3) Änderungen dürfen für den Nutzer keine zusätzlichen Kosten verursachen; wir informieren klar und verständlich darüber. Beeinträchtigt eine Änderung die Zugriffsmöglichkeit oder die Nutzbarkeit der Pro-Version mehr als nur unerheblich, informieren wir die betroffenen Nutzer vorab in Textform, und der Nutzer kann den Vertrag innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich beenden (§ 327r Abs. 2 und 3 BGB).

§ 10 Gewährleistung und Haftung

(1) Für die entgeltliche Pro-Version gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB). Diese Rechte werden durch die nachfolgenden Haftungsregelungen nicht eingeschränkt.

(2) Wir haften unbeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie und
  • nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Die Absätze 2 und 3 gelten auch für die Haftung für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist damit nicht verbunden.

(5) Die inhaltliche Verantwortung für die verarbeiteten Rechnungsdaten liegt beim Nutzer (§ 2 Abs. 2). Empfangene Rechnungen zeigt der XRechnung-Viewer so an, wie ihr Inhalt in der Datei steht; für diesen Inhalt und für eingebettete Anhänge ist der Rechnungssteller verantwortlich. Über die Kontierung und Buchung der Rechnungen entscheidet der Nutzer; der Buchungsstapel im DATEV-Format ist ein Vorschlag (§ 4 Abs. 1c). Unsere Verantwortung für die richtige Anzeige, für die Prüfung im Umfang von § 2 Abs. 3 und dafür, dass der Buchungsstapel die Rechnungsdaten und die Einstellungen des Nutzers richtig übernimmt, sowie die Absätze 1 bis 4 bleiben unberührt. Da Rechnungsdaten von uns nicht gespeichert werden (§ 2 Abs. 1), obliegt dem Nutzer auch die Sicherung der erzeugten und der empfangenen Dateien.

§ 11 Änderungen dieser AGB

(1) Wir können diese AGB für künftige Verträge jederzeit ändern, etwa bei Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, der technischen Rahmenbedingungen oder des Funktionsumfangs. Für neu abgeschlossene Verträge gilt die jeweils bei Vertragsschluss auf dieser Website veröffentlichte Fassung.

(2) Für bereits geschlossene Verträge, insbesondere laufende Abonnements, gelten geänderte Bedingungen nur, wenn der Nutzer ihnen ausdrücklich zustimmt. Eine Zustimmung durch bloßes Schweigen (Zustimmungsfiktion) vereinbaren wir nicht.

(3) Beabsichtigen wir eine Änderung, die ein laufendes Abonnement betrifft, informieren wir die betroffenen Nutzer mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform (E-Mail an die hinterlegte Adresse) und weisen auf die Rechte nach Absatz 2 hin. Stimmt der Nutzer nicht zu, läuft sein Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; wir können ihn in diesem Fall zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen.

(4) Änderungen an der Pro-Version selbst richten sich nach § 9 Abs. 2 und 3; das dort geregelte Recht zur unentgeltlichen Vertragsbeendigung bleibt unberührt.

(5) Dass die Pro-Version auch über Paddle verkauft werden kann (§ 6 Abs. 2), ändert bestehende Verträge nicht. Für über Stripe geschlossene Verträge gelten § 6 Abs. 4 und im Übrigen die Bedingungen, die bei ihrem Abschluss galten (Absatz 2, § 4 Abs. 7). Ein bestehendes Stripe-Abonnement stellen wir nicht von uns aus auf Paddle um. Kündigt ein Nutzer es und kauft er über Paddle neu, ist das ein neuer Vertrag zu den dann geltenden AGB.

§ 12 Verbraucherstreitbeilegung

(1) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Als Einzelunternehmen mit zehn oder weniger Beschäftigten wären wir von dieser Informationspflicht ohnehin ausgenommen (§ 36 Abs. 3 VSBG); wir geben den Hinweis freiwillig, damit die Lage von vornherein klar ist.

(2) Lässt sich eine Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag zwischen uns und einem Verbraucher nicht unmittelbar beilegen, weisen wir gesondert in Textform auf die dann zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hin (§ 37 VSBG). Für Verträge dieser Art ist das in der Regel die Universalschlichtungsstelle des Bundes, Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.universalschlichtungsstelle.de.

(3) Auf die frühere Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“) weisen wir bewusst nicht mehr hin: Sie wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt, und die zugrunde liegende Verordnung (EU) Nr. 524/2013 wurde durch die Verordnung (EU) 2024/3228 aufgehoben. Ein Link dorthin würde heute ins Leere führen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.