XRechnung-Viewer
XRechnung öffnen, lesen und prüfen
Du hast eine E-Rechnung bekommen und siehst beim Öffnen nur Code? Eine XRechnung ist eine XML-Datei für Buchhaltungsprogramme – hier kannst du sie trotzdem lesen, ohne ein Programm zu installieren. Der Viewer zeigt dir sofort an, von wem sie kommt und über welchen Betrag sie lautet, und prüft die wichtigsten Pflichtfelder und Rechenregeln der Norm – kostenlos und direkt in deinem Browser. Mit Pro siehst du den vollständigen Inhalt und lädst ihn als lesbare PDF herunter.
Stand: 30.09.2026
E-Rechnung öffnen
Ziehe deine XRechnung (.xml) hierher oder wähle sie aus, höchstens 10,0 MB. Gelesen werden beide Formate der Norm: UBL und UN/CEFACT CII – also auch die XML-Datei einer ZUGFeRD-/Factur-X-Rechnung.
Datenschutz: Deine Datei verlässt dein Gerät nicht. Lesen und Prüfen laufen vollständig in deinem Browser.
Deine Rechnung verlässt niemals deinen Browser – keine Uploads, keine Speicherung, keine Weitergabe. Einzige Ausnahme: Du startest in Pro selbst die KI-Erkennung.
Viele andere Konverter laden deine Rechnung zum Umwandeln auf ihre Server hoch – wir nicht. Auslesen, Prüfen und Erzeugen laufen als Programmcode direkt auf deinem Gerät. Wie das technisch funktioniert
Fragen & Antworten
Häufige Fragen zum XRechnung-Viewer
Wie öffne ich eine XRechnung?
Eine XRechnung ist eine XML-Datei: Sie ist für Buchhaltungsprogramme gemacht, nicht zum Lesen – in einem Texteditor siehst du nur Code. Öffne sie hier über „Datei auswählen“ oder ziehe sie in das Feld – so kannst du deine E-Rechnung ansehen, ohne ein Programm zu installieren. Der Viewer zeigt dir dann sofort Absender, Rechnungsnummer, Datum, Betrag und Belegart an. Mit Pro lässt du dir den vollständigen Inhalt anzeigen – Verkäufer und Käufer, Positionen, Steuern, Zahlungsdaten – und kannst eine Lesefassung als PDF herunterladen.
Welche Dateien kann der Viewer lesen?
XRechnungen und andere E-Rechnungen nach der europäischen Norm EN 16931 als XML-Datei – in beiden technischen Schreibweisen (Syntaxen), die die Norm erlaubt: UBL und UN/CEFACT CII. Dazu gehört auch die XML-Datei einer ZUGFeRD- oder Factur-X-Rechnung. Die Profile MINIMUM und BASIC WL enthalten nicht alle Pflichtangaben und gelten steuerlich nicht als E-Rechnung. ZUGFeRD-PDFs selbst öffnet der Viewer derzeit nicht; die öffnest du in deinem PDF-Programm. Das alte Format ZUGFeRD 1.0 wird nicht unterstützt.
Ist die Prüfung eine vollständige Validierung?
Nein. Der Viewer prüft die wichtigsten Pflichtfelder und Rechenregeln der Norm EN 16931 und des deutschen Standards XRechnung. Als Mangel meldet er nur eindeutige Verstöße dagegen; Formfragen, Codelisten (vorgegebene Listen erlaubter Werte) und Sonderregeln erscheinen als Hinweis. Der KoSIT-Validator – das Prüfwerkzeug der Koordinierungsstelle für IT-Standards, die den Standard XRechnung im Auftrag des IT-Planungsrats betreibt und herausgibt – prüft deutlich mehr Regeln und kann weitere Fehler finden. Ein Mangel ist nicht automatisch ein steuerlicher Fehler: Fehlt etwa nur die Käuferreferenz bzw. Leitweg-ID (BT-10), ist das umsatzsteuerlich ohne Bedeutung – eine Behörde kann die Rechnung aber trotzdem zurückweisen. Umgekehrt kann auch eine Rechnung ohne Befund steuerlich fehlerhaft sein, etwa bei einem falschen Steuersatz. Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Bestätigung der Gültigkeit und keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Wird meine Rechnung hochgeladen oder gespeichert?
Nein. Die Datei wird ausschließlich in deinem Browser gelesen und geprüft. Sie wird nicht an unseren Server übertragen und nicht gespeichert.
Was muss ich von einer E-Rechnung aufbewahren?
Die Original-XML. Steuerlich maßgeblich ist die XML-Datei, nicht ein Ausdruck oder die Lesefassung als PDF – die ist nur zum Lesen und Ausdrucken gedacht. Bewahre die XML-Datei unverändert auf – grundsätzlich acht Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde (länger, solange sie für eine noch offene Steuerfestsetzung gebraucht wird). Wir speichern deine Datei nicht; die Aufbewahrung liegt bei dir bzw. deiner Buchhaltung.
Du willst selbst eine E-Rechnung schreiben? Das geht im Konverter. Was beim Empfang von E-Rechnungen gilt, erklärt unser Ratgeber-Artikel.